Der Bundestag berät am Donnerstag, 4. Juli 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (20/12089), den die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht haben. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.
Die Liveübertragung findet am Donnerstag, 4. Juli, 20.20 Uhr statt.
Antrag der vier Fraktionen
Ziel des Antrags der vier Fraktionen ist es, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen. In Deutschland würde dies nach Auffassung von Experten etwa jedes vierte Kind betreffen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen.“
Hinweis: Diese Empfehlung liegt bereits seit 2019! vor
Bedarfsorientiertes Angebot an „frühen Hilfen“
Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds „Frühe Hilfen“ solle geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot der frühen Hilfen bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann.
Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.
Quelle und weitere Hinweise
Deutscher Bundestag: Hilfe für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern vom 03.07.2024
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ (2019!)