Neue Finanzierungsmöglichkeit von Patenschaftsangeboten für Kinder psychisch erkrankter Eltern

Die Wirksamkeit von Patenschaften für eine gesunde Entwicklung von Kindern ist gut erforscht und unbestritten

Dass Patinnen und Paten als konstante Bezugspersonen für Kinder aus belasteten Familien ein wirksames und zunehmend wichtiges Unterstützungsangebot sind, war stets unbestritten. Die Resilienzforschung (aber auch die Bindungsforschung) hat hierfür schon seit langem die wissenschaftlichen Belege geliefert. Neben der Grundversorgung eines Kindes wie Nahrung, Obdach, witterungsentsprechende Bekleidung und medizinische Versorgung ist eine sich für das Kind berechenbar verhaltende Bezugszugsperson, die feinfühlig und dem Kind zugewandt sowie ihm konstant zur Verfügung steht, der wichtigste Faktor, damit ein Kind – auch TROTZ (familiärer) Belastungen – sich gesund emotional entwickeln kann. Kann ein Kind eine sichere Bindung aufbauen, wird sein Explorationsverhalten ansteigen, es wird zuversichtlich in die Welt schauen. Wenn Eltern – warum auch immer – diese verlässliche Bezugsperson nicht sein können, ist es wichtig, dass ein anderer Erwachsener diese Rolle übernimmt. Das können Großeltern, Verwandte, Pflegeeltern, aber auch Patinnen und Patinnen sein.

Patenschaftsangebote für Kinder psychisch erkrankter Eltern in Deutschland

Seit 2000 werden Patenschaften speziell für Kinder psychisch erkrankter Eltern in Deutschland in einzelnen Regionen vermittelt. Die Konzepte der einzelnen Anbieter sind leicht unterschiedlich und ihre Finanzierung auch. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz hatte bis 2021 Patenschaften bzw. Mentoring nicht explizit als Hilfe für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Daher mussten einige Patenschaftsprojekte mangels Anschlussfinanzierung nach ihrer in der Regel über Stiftungen anschubfinanzierten Modellphase wieder eingestellt werden. Was für eine Ressourcenverschwendung!

Die hauptamtlich Engagierten dieser Patenschaftsangebote musste sich viel einfallen lassen und bangten oft immer um eine Weiterfinanzierung ihrer Angebote. Diese Situation ist für ein Patenschaftsangebot, das auf verlässliche Beziehungen für Kinder setzt, besonders prekär. Was wird bei fehlender Anschlussfinanzierung aus den bestehenden Patenschaften? Bei den meisten Patenschaftsanbietern engagieren sich die Patinnen und Paten ehrenamtlich. Da ist es das mindeste, dass ihnen eine verlässliche Begleitung in Form von fachlicher Beratung und Supervision bei ihrem bemerkenswerten Engagement zuteil wird. Für das Gelingen von Patenschaften sind eine sorgfältige Auswahl der Patinnen und Paten sowie Vermittlung von Patenschaften und deren gute Begleitung wichtige Faktoren.

Die Qualität des Angebots und nicht die Finanzierungsquelle sollte an oberster Stelle stehen

Wichtig ist, dass diese Angebote dauerhaft finanziert werden. Dabei spielt es aus Sicht betroffener Familien eine untergeordnete Rolle, ob die Gelder staatlicherseits oder aus privaten Händen kommen. Viel wichtiger ist, dass das Angebot den Bedürfnissen der Familien – insbesondere der Kinder – entspricht. Kriterien, die es daher erfüllen sollte, sind beispielsweise:

  • sorgfältige Überprüfung und Vorbereitung der Patinnen und Paten
  • Abschluss einer Patenschaft auf Dauer bis zur Volljährigkeit des Kindes, damit das Kind Verlässlichkeit in einer Beziehung erleben kann. Das bedeutet nicht, dass die Patenschaft im Einzelfall vorher beendet werden kann – dafür gibt es unterschiedliche Gründe
  • möglichst (aber nicht zwangläufig) eine befristete vollständige Aufnahmemöglichkeit eines Kindes bei seinen Paten
  • konstante fachliche Begleitungsmöglichkeit der Patenschaft
Finanzierungsmöglichkeiten

Die folgenden Möglichkeiten einer Finanzierung von Patenschaftsangeboten für Kinder psychisch erkrankter Eltern sind mir eingefallen. Sollten Ihnen weitere bekannt sein, würde ich mich über einen Hinweis zur Ergänzung dieser Liste sehr freuen.

Staatliche Finanzierungsmöglichkeiten  

  • § 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

  • § 27 I, II SGB VIII – neue Hilfe zur Erziehung
    Die Anspruchsgrundlage der Hilfen zur Erziehung ist bewusst so gefasst worden, dass die Formulierung der konkreten Angebote nicht abschließend gefasst wurde, sondern weitere Hilfen konzipiert werden können. Das Bremer Patenschaftsangebot wurde über diese Regelung finanziert. 

  • § 20 II, III SGB VIII Betreuung des Kindes in Notsituationen
    Durch die Neufassung durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (2021) sind dort Patinnen und Paten erstmalig explizit aufgenommen worden. Hierunter scheint jedoch nur die Aufnahme/Versorgung von Kindern durch ihre Patinnen und Paten in Notfällen zu fallen. Patenschaften werden jedoch nicht in Notfällen vermittelt, sondern bestehen konstant und müssen auch neben diesen Ausnahmefällen gesucht, vermittelt und begleitet werden.

  • Über den Bereich Gesundheit kann das Angebot offensichtlich ebenfalls gefördert werden – der genaue Paragraph ist mir leider noch nicht bekannt.

Finanzierungsmöglichkeiten ohne staatliche Gelder

  • Stiftungsgelder – vor allem als Anschubfinanzierung bzw. Modellprojekt, z.B. Aktion Mensch (max. 3 Jahre) – in der Regel dürfen viele Stiftungen satzungsbedingt leider keine dauerhafte Förderung übernehmen
  • Spenden von Privatpersonen und Firmen – einzeln, aber am besten dauerhaft konstant
  • Sponsoring – zu einem kleinen Anteil möglich
  • Preisgelder
  • Bußgelder 
  • Geld in der Verwaltung einsparen durch den Erhalt von Sachspenden, die für die Arbeit benötigt werden
Beratung zur (Weiter-)Entwicklung von Patenschaftsangeboten für Kinder

Wenn Sie überlegen, ein Patenschaftsangebot für die genannte Zielgruppe oder andere vulnerable Kinder aufzubauen oder das Konzept Ihres vorhandenen Angebots weiterentwickeln wollen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung. 

Zum Beratungsangebot für Träger

Zur Autorin Katja Beeck

Seit 2003 beschäftigt sich Katja Beeck mit Patenschaften speziell für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Sie ist die Initiatorin des Patenschaftsangebots für Kinder psychisch erkrankter Eltern von AMSOC e.V. in Berlin. Dieses hat sie 14 Jahre lang aufgebaut und bis 2017 geleitet. Nach vielen Jahren ohne staatliche Gelder wurde das Angebot 2021 mit seinem Konzept vollständig in die staatliche Finanzierung über den Bereich Gesundheit übernommen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat sich Frau Beeck auch mit anderen Patenschaftsangeboten ausgetauscht, die sich ebenfalls auf Kinder psychisch erkrankter Eltern oder für andere Kinder spezialisiert hatten. Bis heute setzt sie sich für eine Verbreitung und Etablierung des Mentoring-Gedankens für Kinder aus prekären Verhältnissen und deren dauerhafte Finanzierung ein.

 

Seite teilen